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BGH, 30.05.1984 - 2 StR 142/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtliche Wirkungen zeitlicher Zwischenräume zwischen einzelnen Betrugsfällen - Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 142/84
Das bedeutet, daß er vor Beendigung des Betrugs in dem einen Falle den Entschluß zur Begehung des Betrugs in dem anderen Falle gefaßt hat; demgemäß lag seinem strafbaren Tun insoweit ein Gesamtvorsatz zugrunde, der die beiden gleichartigen Betrugsfälle zu einer fortgesetzten Handlung verband (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]).